Stefan Hugo †
Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzUnterstützung zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finden
Du möchtest mehr über mögliche Hilfestellungen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfahren? Welche Aufgaben sie übernehmen und wobei sie dir wirklich helfen können?
Du interessierst dich zudem für die Aufgaben und die Verantwortung deiner Vorgesetzen im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in deinem Betrieb? Neben der generellen Verantwortung gibt es klare Verpflichtungen, denen sie nachkommen müssen.
Rolle der Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Je nach Größe des Betriebs als auch abhängig von den internen Regelungen gibt es ausgewiesene Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Das können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder sogar Sicherheitsingenieure sein.
Frag einfach in deinem Betrieb nach, wer dafür bei euch zuständig ist!
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (AS) und Gesundheitsschutz (GS)
- Sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die im Betrieb oder Unternehmen relevante Aspekte zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz erkennen, aufzeigen und Vorschläge zu Verbesserungen unterbreiten
- Machen im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen Vorschläge zu Verbesserungen der Arbeitsplatzgestaltung
- Haben zwar keine Entscheidungs- oder Weisungskompetenz, können jedoch die wichtigen Argumente zu nötigen, aber vielleicht kostspieligen, Veränderungen liefern
- Sind, je nach Betrieb, durch das Intranet, die Personalabteilung oder auch durch den Vorgesetzten zu finden und zu kontaktieren
Diese Fachkräfte sind in erster Linie dazu da, die Führungsebenen des Betriebs in deren Zuständigkeiten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Entsprechend sollten die Vorgesetzten angesprochen werden, in welcher Weise und in welchem Umfang du die Kompetenzen und Ressourcen der Fachkräfte für deine Fragestellung nutzen kannst.
Eine gute Übersicht zu den generellen Ansprechpartnern, ihren Aufgaben und Kompetenzen geben dir die Erklärungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Auf der Seite der DGUV findest du auch weiterführende Informationen zu den Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräften und zu ihren jeweiligen Aufgaben.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit – Verantwortung der Vorgesetzten
Den Führungskräften sind, neben vielen weiteren Verpflichtungen, auch im Bereich der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz gewisse Verantwortlichkeiten zugeteilt. Eine aufschlussreiche Darstellung ihrer Verantwortung in der Unfallverhütung, aber auch der Verantwortung der Unternehmensführung, sowie der eigenen Verantwortung als Mitarbeiter, bietet hier die Übersicht der Berufsgenossenschaft ETEM.
Was beinhaltet die Verantwortung der Vorgesetzten rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt in diesem Bericht was Arbeitsschutz ist und was dies alles beinhaltet.
Zudem stellt das BMAS auch weitere sehr informative und interessante Berichte über die Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung. Zum Beispiel zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und vieles mehr. Schau sie dir hier an und wähle genau den Bereich zur Gesundheit am Arbeitsplatz der dich interessiert.
Primär sind die Vorgesetzten als die zuständigen Personen für alle Fragen rund um deinen bereitgestellten Arbeitsplatz verantwortlich und sollten sich im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch für eine stetige Optimierung einsetzen. Wichtig ist vor allem ihre Möglichkeit, eine Fachkraft der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und/oder den Betriebsarzt zur fachkundigen Beratung hinzuzuziehen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) lautet in § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers wie folgt
Einen wortwörtlichen Auszug aus dem Gesetzestext zeige ich dir hier:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
- für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
- Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Die gesamten Gesetzestexte zum Arbeitsschutzgesetz kannst du hier einsehen.