Carola Hugo
Sozial-Managerin im GesundheitswesenEinen Krankentransport, ein Rollstuhltaxi oder ein Fahrdienst für Senioren nutzen
Der Weg von A nach B kann schnell zur Herausforderung werden, gerade wenn dich körperliche Beschwerden in deiner Mobilität einschränken. Hier zeige ich dir wann dir ein Krankentransport, ein Rollstuhltaxi oder ein Fahrdienst für Senioren helfen kann, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und welcher Anbieter der Richtige sein kann.
Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist gerade die Mobilität über weitere Distanzen eine große Herausforderung. Auch der Besitz eines eigenen Autos hilft nicht, wenn dich zum Beispiel körperliche Einschränkungen am Selbstfahren hindern. Vor allem gilt: Kein Risiko eingehen!
Ein Krankentransport, ein Rollstuhltaxi oder ein Fahrdienst für Senioren
- befördern dich passend zu deinem Terminwunsch an dein Ziel
- halten in der Regel gerade für körperlich beeinträchtigte Personen eine angemessene Fahrzeuggröße und alle erforderlichen Nutzungsausstattungen vor
- bieten dir auch durch den Fahrer kleine Hilfestellungen beim Ein- oder Aussteigen
- können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen durch Krankenkassen oder Pflegekassen finanziell unterstützt werden
Verordnung und Finanzierung von Krankenfahrten
Nach den Krankentransportrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses kannst du die Kosten für eine Krankenfahrt bei der Krankenkasse einreichen, wenn zuvor ein Arzt eine Verordnung für die Krankenfahrt ausgestellt hat. Für die Kostenübernahme gelten festgelegte Voraussetzungen und Richtlinien.
Grundsätzlich musst du diese spezielle Personenbeförderung bereits vor Antritt der Fahrt durch die Krankenkasse genehmigen lassen, denn nur nach erteilter Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse auch übernommen.
Für diese Regelung gibt es jedoch Ausnahmen:
Eine Ausnahme ist ein Notfall. Der Notfall muss jedoch im Zusammenhang mit einer zwingend notwendigen medizinischen Leistung stehen und diese Leistung muss zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zählen.
Besitzt du einen Schwerbehindertenausweis muss die Verordnung zum Transport ebenfalls nicht zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden. Dein Ausweis muss allerdings dafür eine Behinderung im Bereich “außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit” ausweisen.
Die Pflegegrade 3, 4 oder 5 sind ebenfalls von der Genehmigungspflicht befreit.
Passende Anbieter im Bereich Krankentransport, Rollstuhltaxi oder Fahrdienst für Senioren
Organisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bieten dir hilfreiche Unterstützung durch den passenden Fahrdienst an. Gerade bei körperlichen Beeinträchtigungen sind sie für die unterschiedlichsten Transportanforderungen zum Beispiel durch Tragestuhl oder Transportliege sehr gut ausgestattet. Auch bei der Überwindung von Treppen unterstützen sie dich.
Hier geht es zur Suchfunktion des ASB.
Hier findest du nähere Informationen zu den Fahrdiensten vom DRK.